Rechtskräftig am 12.01.2011!
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vereins für Fabrikumnutzung und Stadtteilkultur (Faust) e.V. wurde am 08.12.2010 der Insolvenzplan vom 02.09.2010 bestätigt. Dieser Beschluss wurde rechtskräftig am 12.01.2011. Somit sind u.a. auch die die FAUST Stiftung betreffenden Regelungen des Insolvenzplans (insbes. die Übertragung der baulichen Anlangen "Zur Bettfedernfabrik 3" auf die Stiftung) wirksam geworden!