Rechtskräftig am 12.01.2011!

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vereins für Fabrikumnutzung und Stadtteilkultur (Faust) e.V. wurde am 08.12.2010 der Insolvenzplan vom 02.09.2010 bestätigt. Dieser Beschluss wurde rechtskräftig am 12.01.2011. Somit sind u.a. auch die die FAUST Stiftung betreffenden Regelungen des Insolvenzplans (insbes. die Übertragung der baulichen Anlangen "Zur Bettfedernfabrik 3" auf die Stiftung) wirksam geworden!

Die FAUST Stiftung ist genehmigt !

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat am 18.11.2010 den Verwaltungsakt der Genehmigung der FAUST-Stiftung erlassen!

Die am 10.11.2010 gegründete gemeinnützige Liegenschafts- und Förderstiftung trägt den Namen: FAUST Stiftung und ist eine rechtsfähige Stiftung privaten Rechts. Die Stiftung hat ihren Sitz in 30451 Hannover, Zur Bettfedernfabrik 3. Aufsichtsbehörde ist das Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport. Angesichts des örtlichen Wirkungskreises der Stiftung hat das Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport der Landeshautstadt Hannover, Fachbereich Bibliothek und Schule, Sachbereich Stiftungen, seine gegenüber der Stiftung bestehenden Befugnisse nach § 6 Abs. 1 S. 2 und den §§ 10-16 NStiftG übertragen.

Zweck der Stiftung

Hierzu nachstehend ein Auszug aus der Satzung der gemeinnützigen Liegenschafts- und Förderstiftung FAUST (die vollständige Satzung der FAUST Stiftung hier )

2. Zweck der Stiftung, Gemeinnützigkeit

  • Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kunst und Kultur, der Völkerverständigung sowie des Denkmalschutzes sowie die Beschaffung der hierfür erforderlichen Mittel. Diese Zwecke werden erfüllt durch:
    • Finanzielle Unterstützung und Förderung der Kunst, Kultur und Völkerverständigung
    • die Förderung von steuerbegünstigten Körperschaften, die in den Bereichen Kunst und Kultur sowie der Völkerverständigung tätig sind, insbesondere des Vereins Faust e. V
    • Erhaltung der denkmalgeschützten Gebäude und Gebäudeteile auf dem Erbbaugelände der Stiftung zur Nutzung durch steuerbegünstigte Körperschaften, insbesondere des Vereins für Fabrikumnutzung und Stadtteilkultur (FAUST) e.V.

Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.